Information zum IVF-Fonds
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Mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 wurde ein Fonds zur Finanzierung der künstlichen Befruchtung In-Vitro-Fertilisation), der IVF-Fonds eingerichtet (novelliert im Frühjahr 2004). Dieser Fonds trägt aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen Teilkosten der IVF-Behandlung.
Anzahl der Versuche
Anspruch besteht auf höchstens 4 IVF-Versuche pro Paar und Schwangerschaft. Notwendig ist der Nachweis der Versicherung entweder durch zwei Krankenscheine oder bei ausschließlicher Privatversicherung durch Bestätigung der Versicherung.
Altersgrenze am Beginn jedes Versuches
Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre (Stichtag: 40. Geburtstag) sein. Der Mann darf nicht älter als 50 Jahre (Stichtag: 50. Geburtstag) sein.
Medizinische Indikation
- Bei nachgewiesener Funktionsuntüchtigkeit der Tuben (keine Tubenligatur);
- bei polycystischem Ovarsyndrom (PCO);
- bei Endometriose nach Abklärung anderer Sterilitätsfaktoren: Grundsätzlich sollte die Endometriose im Vorfeld operativ saniert bzw. ein Nachweis über den erfolglosen Versuch erbracht werden. Auf Grund der Vielseitigkeit und der unterschiedlichen Ausprägung dieser Erkrankung ist dies sowie die Notwendigkeit einer medikamentösen Nachbehandlung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin bei jeder Patientin gesondert zu beurteilen. Eine In-vitro-Fertilisation sollte erst nach Ablauf von 12 bis 18 Monaten nach der Operation durchgeführt werden (Ausnahme: Frauen über 35 Jahre). Zusätzlich ist ein Spermiogramm des Partners erforderlich, das zum Zeitpunkt des Ansuchens beim Fonds nicht älter als zwei Jahre sein darf.
und/oder
- bei Pathospermie: Zumindest einer der vier folgenden Faktoren muss bei zwei Spermiogrammen vorliegen. Die beiden Befunde dürfen nicht älter als zwei Jahre und müssen im Abstand von mindestens vier Wochen und derzeit noch nach den alten WHO-Kriterien erstellt worden sein. Es gibt seit Oktober 2010 neue WHO - Kriterien, die allerdings bis jetzt keinen Einfluß auf die Fonds Regelung haben.
Dichte: weniger als 10 Millionen Spermien pro ml
Motilität: weniger als 30% vorwärts bewegliche Spermien
weniger als 20% schnell vorwärts bewegliche Spermien
Morphologie: mehr als 70% pathologische Formen
Bei Pathospermie besteht Anspruch auf Durchführung einer IVF mit zusätzlicher Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI).
Ist eine gewollte Unterbindung der Eileiter oder einer Vasektomie die Ursache für die IVF-Behandlung, so erhält das Paar keine finanzielle Unterstützung vom IVF-Fonds.
Wenn es zur einer positiven Herzaktion bei einem der Versuche kommt, werden weitere 4 Versuche vom Fonds unterstützt.
BMGFJ-Info zu IVF-Fonds (PDF, 56 KB)