Samenübertragung in die Gebärmutter (Insemination)

Bei folgender Diagnose ist künstliche Samenübertragung die richtige Behandlungsmethode:

  • eingeschränkter Samenfunktion
  • bei Immunreaktionen gegen Samenzellen
  • bei Störung des Gebärmutterhalses
  • bei Unfruchtbarkeit ohne erkennbare Ursache

Insemination

Bei der Insemination (Samenübertragung) wird die aufbereitete Samenprobe mit Hilfe eines dünnen sterilen Katheters in die Gebärmutterhöhle eingebracht. Die Behandlung wird am Tag des Eisprungs durchgeführt und bei mäßiggradiger Einschränkung der Samenqualität, bei negativem Postcoitaltest und bei ungünstigem Cervixfaktor eingesetzt.

Die Schwangerschaftsrate pro Behandlung liegt laut internationalen Statistiken bei 10–15%.

Eine besondere Form der Insemination ist die Behandlung mit tiefgefrorenem Fremdsamen. Die Methode wird bei absoluter Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes durchgeführt. Das Verfahren wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Über die rechtliche Situation der Fremdsamenbehandlung erfolgt eine ausführliche Beratung vor Therapiebeginn.